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27. April 2009

EU-Bürger: Für Europawahl registrieren lassen!



Teilnahme an Europawahl am 7. Juni: EU-Bürger benötigen Eintrag im Wählerverzeichnis   Wer als EU-Bürger in Deutschland an der Europawahl am 7. Juni teilnehmen möchte, muss bei der Gemeindebehörde seines deutschen Wohnortes in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darauf macht der SPD-Kreisverband Esslingen in einer Mitteilung aufmerksam.   Dies rühre daher, dass ein Unionsbürger entscheiden kann, ob er in seinem Herkunftsstaat oder in Deutschland wählen will. Wer bereits 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist im Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Wer als EU-Bürger bis zum 17. Mai 2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit seiner Gemeindebehörde in Verbindung setzen. Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 17. Mai 2009 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.   Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt, nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.   Antragsformulare und ein Merkblatt gibt es bei der jeweiligen Gemeindebehörde oder im Internet auf den Seiten des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de